In rechtsmissbräuchlicher Weise trotz Blasenschwäche die Würde behalten

Dei Partei: Das Zweite Deutsche Fernsehen habe angekündigt, den obigen Wahlwerbespot nicht auszustrahlen. „Begründet wird die Ablehnung damit, daß es sich ‚inhaltlich in seinem entscheidenden Aussagegehalt nicht um Wahlwerbung‘ handele, sondern der Spot dazu genutzt werde, ‚in rechtsmissbräuchlicher Weise […] Wirtschaftswerbung für die Zeitschrift Titanic zu transportieren‘. Außerdem, so das ZDF, verletze der Spot “Papst Johannes Paul II. und Markus Lanz […] in ihren Persönlichkeitsrechten‘.“