No way back?

Urteil des europäischen Gerichtshofes: „An internet search engine operator is responsible for the processing that it carries out of personal data which appear on web pages published by third parties“.
Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen.

Bin mal gespannt, was Internet Archive: Wayback Machine dazu sagt.

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