Miszellen im Klassenkampf

revolution

„Links sein heißt kein Vaterland haben, nicht um einen nationalen Standort in der Welt rangeln, sondern denen, die in diesem System das Sagen haben, die Pest an den Hals zu wünschen.“ (Thomas Ebermann)

Popular Resistance (USA): Die New York Times veröffentlicht keine Nachrichten, die die venezolanische Regierung in ein gutes Licht rücken.
The New York Times cracked open a window for a change and let a little truth into their pages when they published an editorial by Venezuelan President Nicolas Maduro, titled Venezuela: A Call for Peace. However, since then they have refused to print any favorable letters in solidarity with the country’s elected government. Rather, they have been printing attacks by such writers as House Foreign Affairs Chairman Ed Royce, Senator Marco Rubio and Julio Borges of the US funded opposition group Primero Justicia. We need to flood the New York Times, both to get our letters published and, if that fails, to illustrate their bias.

Dazu passt: Venezuela: When Corrections Are The Most Important News (…) It says something about overall media coverage of a subject when some of the most important news appears in the form of corrections.

Es wäre schön, wenn es in Deutschland eine Website wie Popular Resistance gäbe – hierzulande ist die Kritik der Medien eher unpolitisch.

By the way – heute auch eine gute Nachricht. Da hatte doch die Gewerkschaft ver.di einmal eine nette Idee im Klassenkampf (Flashmob!), und das Bundesverfassungsgericht hat nichts dagegen:
Die im Ausgangsverfahren beklagte Gewerkschaft veröffentlichte während eines Streiks im Einzelhandel im Jahr 2007 ein virtuelles Flugblatt mit der Frage „Hast Du Lust, Dich an Flashmob-Aktionen zu beteiligen?“, bat Interessierte um die Handy-Nummer, um diese per SMS zu informieren, wenn man gemeinsam „in einer bestreikten Filiale, in der Streikbrecher arbeiten, gezielt einkaufen gehen“ wolle, „z. B. so: Viele Menschen kaufen zur gleichen Zeit einen Pfennig-Artikel und blockieren damit für längere Zeit den Kassenbereich. Viele Menschen packen zur gleichen Zeit
ihre Einkaufswagen voll (bitte keine Frischware!!!) und lassen sie dann stehen.“ (…)
Der Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG ist nicht auf Streik und Aussperrung als die traditionell anerkannten Formen des Arbeitskampfs beschränkt. Die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erreichung ihrer koalitionsspezifischen Zwecke für geeignet halten, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst.

Interessant und Comedy-reif ist die Idee des Klägers, des Handelsverbands Berlin-Brandenburg e.V. (HBB), der einer Gewerkschaft vorschreiben will, was sie im Klassenkamopf zu tun habe und was nicht. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

An die Nachgeborenen: Die deutschen Gewerkschaften haben zur Zeit der Berufsverbote und des sogenannten Radikalenerlasses (1972) massenweise kritische und linke Gwerkschaftler ausgeschlossen und praktizieren das teilweise heute noch, wenn die Betreffenden zu „links“ sind. Grundlage hierfür bilden Beschlüsse über „linksextremistische Gruppen“ von 1973 und 1976, die immer noch in Kraft sind. Die SPD hatte schon 1925 damit begonnen, Linke auszuschließen. Ihr könnt nicht sagen, ihr hättet es nicht gewusst.

Wer also den korrekten Begriff für soziale Kämpfe – „Klassenkampf“ – benutzt, wie ich, taucht im freiwillig selbstkontrollierten öffentlichen Diskurs nicht auf und darf auch nicht zitiert werden, weil dieses K-Wort – wie auch „Kommunismus“ – einen sofort ins sektiererische soziale Abseits stellt.

Wie so etwas funktioniert, finde ich immer wieder spannend, vor allem auch deshalb, weil sich die Akteure oft dessen gar nicht bewusst sind.