Päderastie und Totalüberwachung oder: Da war doch was

Don Alphonso über den „Fall Edathy“: „Kinderpornographie ist das Lieblingsargument der Freunde einer Vorratsdatenspeicherung. Im Fall Edathy kann man sehen, wie die Behörden mit Daten, Grauzonen und Vermutungen umzugehen gedenken.“

Hätte die Staatsanwaltschaft den Fall lediglich auf Basis der ihr vorliegenden Beweise und Daten behandelt, wie das von politischer Seite bei der geplanten Einführung der Vorratsdatenspeicherung versprochen wird, wäre die ganze Geschichte vielleicht nie aufgekommen. Statt dessen wurde ein “Graubereich” entdeckt, in dem sich Edathy befinden sollte, über die Natur der Inhalte müsste letztlich erst ein Richter entscheiden, und dazu kommt dann noch die “kriminalistische Erfahrung”, dass da noch mehr ist.

Der Don zitiert auch die Süddeutsche Zeitung: „Wie aus ’strafrechtlich irrelevant‘ eine Razzia wurde“: „Durch die gesamte Akte zieht sich die Floskel, die kriminalistische Erfahrung lehre, dass alles immer viel schlimmer sei.“

Lesenswert auch Heribert Prantl dazu in der „Süddeutschen: „Strafrecht ist kein Moralrecht“.

Man hat keine festen Anhaltspunkte für eine Straftat, durchsucht aber, um feste Anhaltspunkte zu finden – und dann damit die vorherige Durchsuchung zu begründen. Und wenn man sie nicht findet, wird gesagt, dass wohl Beweise vernichtet worden seien. Es handelt sich um eine Beweisermittlungsdurchsuchung; das Verfassungsgericht nennt das „verbotene Ermittlungen ins Blaue hinein“. Das ist nicht Strafrecht, sondern Spekulationsrecht. Mit solchen Begründungen kann man bei fast jedem Bürger durchsuchen.

95 Prozent der Bevölkerung lesen derart ausführliche und subtile Argumentationen nicht. Bei denen bleibt nur hängen: „Da war doch was mit Kinderpornografie“. Und damit ist die betreffende Person erledigt, wenn man auch zusätzlich von von der Feigheit und dem angepassten Opportunismus der breiten Masse ausgeht.

Wichtigster Satz bei Don Alphonso: „Wer seine Rechte und Möglichkeiten ausschöpft, macht sich verdächtig.“ Das erinnert mich an meine Gerichtsververhandlung, die bekanntlich mit einem Freispruch endete, bei der ich mich vom Richter und Staatsanwalt wegen meines „üblen Charakters“ beschimpfen lassen musste.