Unter Gummiparagraflern

Rechtsanwalt Markus Kompa erklärt, warum Edathy jetzt ein Problem mit den Gummiparagrafen hat, die er selbst mitformuliert hat:
2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist. Damals fügte man (…) die Strafbarkeit sogenannter „Jugendpornografie“ [ein] und hantierte mit Begriffen wie “wirklichkeitsnahes Geschehen” (…)

2011 hatte Edathy einmal die Vorratsdatenspeicherung(!) mit dem Argument(!) gefordert, ihm habe jemand unverlangt eine Plastik-Vagina zugesandt(!). Nun ist er ja selbst über alte Daten gestolpert, die ein Kreditkartenunternehmen quasi auf Vorrat gespeichert hatte.

Kompa verweist auf den Beitrag Udo Vetters im Lawblog:
Danach soll sich der Anfangsverdacht gegen den zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten lediglich darauf stützen, dass er legale Aufnahmen von Kindern im Internet bezogen hat. (…) In dem sechsseitigen Durchsuchungsbeschluss stehe ausdrücklich, bei den Aufnahmen, die Anlass für die Ermittlungen waren, handele es sich nicht um Kinderpornografie im Sinne des Strafgesetzes.

Wenn ich ein Küchenmesser im Kaufhaus erwerbe, erwartet man also von mir, dass ich eventuell auch verbotene Messer besitze, was dann eine Hausdurchsuchung nach sich zöge. Im Klartext heißt das: Wenn ich etwas Legales tue, stehe ich automatisch im Verdacht, ich könnte auch etwas Illegales getan haben.

Wer anderen eine juristische Grube gräbt….