Keine durchgeknallte Frau

Pressemeldeung des Bundesverfassungsgerichts: „Die Bezeichnung als ‚durchgeknallte Frau‘ kann, abhängig vom Kontext, eine ehrverletzende Äußerung sein, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.“

Aus der Begründung wird klar, wer die Klägerin war, auch wenn deren Name nicht genannt wird.