Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Vorratsdatenspeicherung

Stefan Ansgar Strewe (SPD Sachsen) kommentiert bei Heise das Gutachten des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 12.12.2014: „Der Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Vorratsdatenspeicherung“.

Man denkt beim flüchtigen Lesen, es gäbe auch bei der SPD vereinzelt Leute, die denken können. Dann aber liest man die Leserkommentare:
Der Gutachter hat gerade nicht empfohlen, die Vorratsdatenspeicherung zu kippen, sondern lediglich eine zeitnahe Überarbeitung der Richtlinie einzufordern, welche die bemängelten Punkte behebt. Dieser Gastkommentar trägt leider nur zur Verdummung der Leser bei, weil diese über wesentliche Tatsachen getäuscht werden.

Man lehnt sich beruhigt zurück: Also doch die SPD, wie man sie kennt.