Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Vorratsdatenspeicherung

Stefan Ansgar Strewe (SPD Sachsen) kommentiert bei Heise das Gutachten des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 12.12.2014: „Der Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Vorratsdatenspeicherung“.

Man denkt beim flüchtigen Lesen, es gäbe auch bei der SPD vereinzelt Leute, die denken können. Dann aber liest man die Leserkommentare:
Der Gutachter hat gerade nicht empfohlen, die Vorratsdatenspeicherung zu kippen, sondern lediglich eine zeitnahe Überarbeitung der Richtlinie einzufordern, welche die bemängelten Punkte behebt. Dieser Gastkommentar trägt leider nur zur Verdummung der Leser bei, weil diese über wesentliche Tatsachen getäuscht werden.

Man lehnt sich beruhigt zurück: Also doch die SPD, wie man sie kennt.

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Kommentare

One Kommentar zu “Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Vorratsdatenspeicherung”

  1. .... der Trittbrettschreiber am Januar 8th, 2014 6:39 pm

    Der Koalitions-Vertrag wird also beim (politischen) Namen genannt: Geschäfts-Grundlage.
    Wenn die wegfällt (wohin eigentlich?), stünde der Rückabwicklung des Vertrages ja nichts mehr im Wege.
    Flöge dann der Minister oder gäbe es einen Reset und die Wahl-Urnen wären wieder voll?
    Wie wär’s mit CIC oder noch besser PVV (mit der Minister-Frisur?) …it’s Jazz, you know?

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