„Enkeltrick“ des Internet-Zeitalters

Ulf Buermeyer: „Wer als Rechtsanwalt – also immerhin mit der Autorität eines Rechtskundigen – bei Gelegenheit einer Abmahnung behauptet, sein Mandant habe eine Forderung gegen den Adressaten, und eine Geldzahlung verlangt, der sollte sich schon sehr sicher sein, dass diese Forderung tatsächlich besteht. Ist dies nicht der Fall, so liegt objektiv eine Täuschung im strafrechtlichen Sinne vor.“