Hamburger Ermächtigungsgesetz

Spiegel online: „Aus Sorge vor Ausschreitungen war die gesamte Innenstadt zum „Gefahrengebiet“ erklärt worden. Zwischen 14 und 23 Uhr können Beamte dort ohne konkreten Verdacht Menschen durchsuchen, in Gewahrsam nehmen und Platzverweise erteilen.“

Ohne konkreten Verdacht jemanden festnehmen. In der DDR hieß das vermutlich „Zuführung zur Durchführung einer Feststellung eines Tatbestands“.

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Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich seit 2005 im Hamburgischen Datenverarbeitungsgesetz der Polizei. Hiernach kann die Polizei aufgrund ihrer „Lageerkenntnisse“ sogenannte „Gefahrengebiete“ definieren. Dort darf sie Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.

Grund zur Sorge besteht natürlich laut Polizei und Hamburger Senat nicht: „Alle sich an einer Polizeidienststelle in Gewahrsam befindenden Personen werden in das jeweilige Verwahrbuch eingetragen“.