Sexuelle Belästigung und das Recht auf Asyl

Thomas Wiegold (via Zeit online): „Die Bundeswehr sucht Soldaten, die dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Bearbeitung von Asylanträgen helfen. Genauer: Freiwillige Reservisten, die durch ihre militärische Ausbildung für die Unterstützung des Bundesamtes in der Lage sind – bis zum Abnehmen von Fingerabdrücken.“

Ganz entzückend ist übrigend Wikipedia:
Eine tatsächlich missbräuchliche Verwendung des Asylantragsrechts, etwa durch falsche oder unvollständige Angaben oder Vorlage falscher Dokumente im behördlichen Asylverfahren (siehe auch: Identitätsfeststellung im Asylrecht) steht den öffentlichen Interessen entgegen, zumal sie die Kosten von Gemeinde und Staat erhöht und tendenziell der Ausländerfeindlichkeit und der Entstehung krimineller Strukturen Vorschub leisten kann.

Diese „Logik“ ist doch universell verwendbar:
Eine tatsächlich missbräuchliche Verwendung des Rechts der Frauen, sexuell aufreizende Kleidung zu tragen, etwa Miniröcke, Hot Pants oder Oberbekleidung, die die Konturen der Brüste durchscheinen lassen (siehe auch: sittenwidriges Verhalten) steht den öffentlichen Interessen entgegen, zumal sie die Kosten von Gemeinde und Staat erhöht und tendenziell sexuellen Belästigungen und Vergewaltigungen Vorschub leisten kann.