Entartete Rechtsakte

Spiegel online: „‚So moralisch unhaltbar die Verfolgung ‚entarteter Kunst‘ auch gewesen ist, aus juristischer Sicht kann keine Restitution verlangt werden‘, schreibt der Rechtsexperte Carl-Heinz Heuer. Beschlagnahmungen aus Museen und der Verkauf der Werke waren demnach trotz aller Verwerflichkeit Rechtsakte. Denn der NS-Regime war Eigentümer der Kunstschätze deutscher Museen und konnte laut Heuer frei darüber entscheiden, was damit geschehen sollte.“