Winkeladvokaten

Gute Nachrichten vom Bundesverfassungsgericht: „Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als ‚Winkeladvokatur‘ kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein“.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Winkeladvokaten”

  1. Tom am August 9th, 2013 1:00 pm

    Stellungnahme des BVG lässt für mich nichts zu wünschen übrig; hätten die hohen Herren (sind da auch Damen?) doch beim Thema ESM ebenso klare und nachvollziehbare….

  2. Peter Viehrig am August 11th, 2013 4:54 am

    Inzwischen der Klassiker schlechthin, so daß auch juristische Laien das Muster zu durchschauen beginnen:

    Wenn… , dann…

    Oder, wie es die Juristen zu sagen pflegen, um Lebenspraxis vorzutäuschen: Abhängig von den Umständen des Einzelfalls.

    Hier also: In der Pseudoöffentlichkeit eines Gerichtssaales, wenn Juristen für Juristen sich an Juristen wenden, dann darf man schon unter den Voraussetzungen, daß…

    Mit anderen Worten, eine Anwaltskanzlei als Winkeladvokatur zu bezeichnen, ist strafbar in Abhängigkeit von den Launen des damit befaßten Justizpersonals.

    Willkür also, wie gehabt. Nun auch mit Segen des Bundesverfassungsgerichts. Nichts neues, bitte weitergehen.

  3. Peter Viehrig am August 11th, 2013 6:03 am

    Ein Nachtrag noch: Dunnemals, als das noch möglich war, hat man Juristen, die statt Urteilsfindung Begründungsfindung in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalles betreiben, als Winkeladvokaten bezeichnet.

    Aber pst, wir sind hier schließlich nicht im Gerichtssaal!

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