Vermutete Geschäftsbeziehung

spammer FAZ

Ältere Männer neigen dazu, ihre Mitmenschen ungefragt mit ihrer querulantischen Weltsicht zu belästigen. (Nein, ich rede nicht von mir. Ich bin nicht alt.)

Das erkärt auch die zahlosen sinnlosen Kommentare in den Foren der Mainstream-Medien, die im besten Fall einen individuellen kathartischen Effekt haben wie klassischen Leserbriefe, aber das Medium, an das sie sich heften, nicht ändern. Leserbriefe und Foren gaukeln eine Meinungsvielfalt vor, die de facto nicht besteht. Das Geschäftskonzept des „Leserkommentars“ online besteht ausschließlich daran, dessen Daten zu sammeln, zu verkaufen und ihn anschließend vollzuspammen.

Ich schreibe nie irgendwo etwas hinein, wenn ich gewzungen werde mich anzumelden (wie etwa bei Spiegel online). Ich kann auch nur jedem raten, das zu unterlassen und zu boykottieren. Leser sind eine Ware, die verkauft wird.

Ich erwog schon, den obigen Spammer, die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, meinerseits mit Beschwerden und Abmahnungen zu nerven. Eine kurze Recherche über die Rechtslage belehrte mich eines Besseren:
Nur ausnahmsweise ist E-Mail-Werbung unter den Voraussetzungen zulässig, dass sich der Empfänger ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt hat oder ein Einverständnis aufgrund einer konkreten bestehenden Geschäftsbeziehung vermutet werden kann.

Ich habe mich zwar nie bei der FAZ irgendwo registieren lassen; die Formulierung „vermutete Geschäftsbeziehung“ lässt mich aber Böses ahnen. Das kann ja alles sein.