Überprüfung des vorgetragenen Sachverhalts: Beleidigung, Pornografie, Kinderpornografie, Verstoss gegen das Waffengesetz, Computerbetrug

Vor einigen Tagen bekam ich einen Brief vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Lob und Preis sei ihm!

Die wohlwollenden Stammleserinnen und geneigten Stammleser werden sich noch an mein Posting vom 31 Mai letzten Jahres erinnern und an meine Kaderakte bei der Berliner Polizei. Auf Nachfrage um eine „datenschutzrechtliche Überprüfung des vorgetragenen Sachverhalts“ antwortete die Berliner Polizei, dass die Daten über mich „dem von der Berliner Polizei praktizierten Standard“ entspreche. Bei Bedarf bleibe es einem Antragsteller unbenommen, diese Auskünfte ergänzen zu lassen.

Im Klartext bedeutet das: Bisher bekamen Staatsanwälte, wenn sie nach den Akten eines gewissen „Burkhard Schröder“ bei der Berliner Polizei fragten, einen Auszug, der besagte, dass gegen mich in der Vergangenheit unter anderem wegen „Beleidigung, Pornografie, Kinderpornografie, Verstosses gegen das Waffengesetz, Computerbetrug“ ermittelt wurde. „Bei Bedarf“ hätte sie dann mitgeteilt bekommen, dass alle Verfahren eingestellt wurden und ich nie verurteilt wurde. Ich frage mich nur, welchen Eindruck ein Staatsanwalt bekommt, wenn in den Akten die oben genannten Reizworte zu lesen sind. Vermutlich wird er keinen weiteren „Bedarf“ sehen, sondern gleich eine einstweilige Erschießung anordnen.

Die Polizei hat jetzt dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mitgeteilt, dass die Ziffern eins bis neun gelöscht wurde, da sie „entbehrlich“ seien. Zukünftigen Antragstellern werde auch erläutert, wann es zu den Einträge gekommen ist. Ich sei jetzt nur noch als „Geschädigter“ bei der Berliner Polizei gespeichert.

You made my day, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit!