Unter V-Männern, die 738ste

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten über Bundesanwalt Dr. Hans-Jürgen Förster und die NSU-Affäre:
Dr. Förster erinnerte sich auch bei seiner Aussage am 22. November 2012 vor dem PUA des Deutschen Bundestags präzise daran, dass der Name „Wohlleben“ auf einem DIN A 3-Blatt dem harten Kern der Abteilungen Innere Sicherheit und Verfassungsschutz des Bundesinnenministeriums bei der Erarbeitung des Verbotsantrags gegen die NPD durch das BfV als V-Mann ausgewiesen war.
Schon interessant, dass Thomas Wüppesahl, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen, etwas anderes schreibt als der stern. Honi soit qui mal y pense.

Besser lesen: „Es bleibt nur das Bundeskanzlerinnenamt“.