Radikal rechts

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Die Bezeichnung anderer als ‚rechtsradikal‘ ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit“.

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Kommentare

5 Kommentare zu “Radikal rechts”

  1. ratnesh am November 13th, 2012 5:41 pm

    Dazu passt doch dann sehr gut folgende Pressemeldung:

    http://www.npd.de/html/1938/artikel/detail/2993/

  2. admin am November 13th, 2012 6:02 pm

    Ich finde, man sollte die kackbraunen Kameraden besser „kackbraune Kameraden“ nennen statt „rechtsradikal“.

  3. ratnesh am November 13th, 2012 6:07 pm

    “kackbraune Kameraden” ist durchaus passend – weitere Bezeichnungen zu nennen, verbietet wohl der Anstand.

    …obwohl viele weitere Begriffe mir persönlich sogar noch besser gefallen und auch, sozusagen griffiger und runder klingen. Aber geschenkt…

  4. Jonas am November 13th, 2012 6:20 pm

    Eine sog. Meinung sollte eigtl generell unter „Meinungsfreiheit“ fallen.

  5. FDominicus am November 14th, 2012 7:50 am

    Wie sieht es mit linksradikal aus? ;-)

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