Gröblich unsittlich

unsittlich

„Ein Medium ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unsittlich, wenn es nach Inhalt und Ausdruck objektiv geeignet ist, in sexueller Hinsicht das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich zu verletzen. Das Tatbestandsmerkmal ‚unsittlich‘ kann daher schon dann erfüllt sein, wenn Menschen nackt dargestellt werden und weitere Umstände hinzutreten.“

So sieht das die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (laut Pornoanwalt)

Sitlichkeitsgefühl. Gröblich, nicht etwa nur „grob“. Heime für gefallene Mädchen. Die Sitte. Protestantische Prüderie. Heuchelei. Bigotterie. Restriktive Sexualmoral im Kostum des gesunden Volksempfindens. Das tut man nicht.

Wann endlich fordert eine politische Partei, die unsägliche Zensurbehörde Bundesprüfstelle für „jugendgefährdende“ Medien abzuschaffen?