Außergewöhnliche Sexualpraktiken mit oder ohne Fortpflanzungsabsicht

Eine gute Frage von Rechtsanwalt Marko Dörre („Pornoanwalt“) an die deutschen Jugendschutzwarte:
„Für mich und meine Mandanten stellt sich seit jeher die Frage: Was sind gewöhnliche und außergewöhnliche Sexualpraktiken? Wie viele Personen welchen Geschlechts dürfen beteiligt sein? Welche Gegenstände, Stellungen und Körperöffnungen? Was ist mit sexuellen Dienstleistungen? Oder bleibt letztlich nur ehelicher Geschlechtsverkehr im Dunkeln und mit Fortpflanzungsabsicht?“