Rassistisches Profiling

Der SWR berichtet über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: „Wenn eine schwarze Hautfarbe für Streifenpolizisten das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine Personenkontrolle darstelle, sei dies ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot (AZ: 7 A 10532/12.OVG).“

Und wer meckert? Immer wenn man denkt: Blöder gehts nicht mehr, kommt die Deutsche Polizeigewerkschaft daher.