ARD: Internet für Erwachsene erst ab 22 Uhr geöffnet

ARD

Manchmal verschlägt es einem einfach nur die Sprache….

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Kommentare

13 Kommentare zu “ARD: Internet für Erwachsene erst ab 22 Uhr geöffnet”

  1. FlemmingPovlsen am Oktober 1st, 2012 1:33 pm

    Ist halt aus Jugendschutzgründen zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends nicht abrufbar.

    Verstehe das Problem nicht. Warum sollte es einem die Sprache verschlagen?

  2. Rolandr am Oktober 1st, 2012 1:34 pm

    Nun, dafür gibt es aber das wunderbare Programm „Mediathek“ mit ich ich das auf meinen Rechner laden und zu jeder Zeit und nicht nur 7 Tage angucken kann…

  3. bombjack am Oktober 1st, 2012 2:46 pm

    @FlemmingPovlsen

    Hm…weil Kinder gemeinhin ohne Beihilfe der Eltern keinen Internet-Zugang bekommen und damit wenn Eltern ihren Kindern den Zugang zum Netz ermöglichen sie bewusst die diversen Elternprivilegien z.B. §184 Abs. 2 und §131 Abs. 3 StgB nutzen, da im Netz zwangsläufig auch Zugang zu Angeboten im Ausland besteht, die nicht unter die deutsche Rechtsprechung fallen z.B. youporn und das ein kleiner Unterschied zum Fernseher ist.

    bombjack

  4. FlemmingPovlsen am Oktober 1st, 2012 3:39 pm

    Dass im Netz Zugang zu ausländischen Internetangeboten besteht, die nicht unter die deutsche Rechtsprechung fallen, ist doch nicht Problem der Öffentlich-Rechtlichen.

    So what’s the point?

    Ich verstehe nicht die Empörung, weshalb es einem die Sprache verschlagen sollte, wenn die Öffentlich-Rechtlichen in ihrem Internet-Auftritt auf Einhaltung des Jugendschutz achten.

    Vielleicht könnte der admin Licht ins Dunkle bringen…

  5. Ano Nym am Oktober 1st, 2012 5:22 pm

    Maßgeblich für die deutschen Jugendschutzbestimmungen sind
    aber nur die in der Bundesrepublik lebenden Kinder und Jugendlichen, sodass für die Verbreitungszeit und deren Beschränkung nach Abs. 3 Nr. 2 allein die mitteleuropäische Zeit ausschlaggebend ist.

    http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Jugendschutzgesetz-Jugendmedienschutz-Staatsvertrag,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

    Kinder, die sich in Botschaften oder auf Schiffen unter deutscher Flagge aufhalten, müssen nicht geschützt werden?

  6. admin am Oktober 1st, 2012 8:05 pm

    Willkommen in Absurdistan. Vor was müssen die warum geschützt werden?

  7. rolandr am Oktober 1st, 2012 8:30 pm

    @admin Na, da gab es doch gestern einige sehr spärlich bekleidete Frauen zu sehn…. Da stehen doch alle Tugendwächter Gewehr bei Fuß….

  8. Ano Nym am Oktober 1st, 2012 9:57 pm

    Vor was müssen die warum geschützt werden?

    Es soll also unter Beibehaltung des Grundgesetzes jetzt nicht nur der Kapitalismus sondern auch noch der Jugendschutz abgeschafft werden? ;-)

    Zitat Frau Ministerin:

    Zweck des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist es […], Kinder und Jugendliche vor Risiken für ihre körperliche und geistige Entwicklung […] zu schützen.

  9. Closed34 am Oktober 1st, 2012 9:58 pm

    Das Inderned is so böse…schalten wir einfach ab – jetzt!

  10. bombjack am Oktober 2nd, 2012 7:13 am

    […]Ich verstehe nicht die Empörung, weshalb es einem die Sprache verschlagen sollte, wenn die Öffentlich-Rechtlichen in ihrem Internet-Auftritt auf Einhaltung des Jugendschutz achten.[…]

    Weil im Internet der deutsche Jugendschutz in der Pfeife geraucht werden kann und er zum größten Teil ad absurdum geführt wird oder was bringen diese „Sendezeiten“ im Internet für den Schutz von Kindern, wenn zugleich auch auf youporn zugegriffen werden kann, sofern der Zugang auf welche Weise auch immer limitiert wird?
    So Sendezeitbegrenzungen mögen beim TV durchaus Sinn machen (wobei ich persönlich meine Zweifel habe an Jugendschutz generell habe), im Netz sind sie nichts anderes als LOL.

    bombjack

  11. bombjack am Oktober 2nd, 2012 7:14 am

    Korrektur da fehlt ein „nicht“ und es sollte heißen „sofern der Zugang auf welche Weise auch immer NICHT limitiert wird?“

    bombjack

  12. paulchen32 am Oktober 2nd, 2012 10:43 pm

    „So Sendezeitbegrenzungen mögen beim TV durchaus Sinn machen“

    Vor allem für die unzähligen TV-Geräte im Kinderzimmer.

  13. Michael am Oktober 5th, 2012 12:52 am

    Jugendschutz hat nichts mit Logik oder Wissenschaft zu tun. Das ist Moraltheologie, die sich nicht traut offen zu sagen, daß sie dies ist. Und wie das in der Theologie so ist: Das hinterfragt man nicht, sondern tradiert, was die Altvorderen schon immer gesagt haben. Alles andere ist Blasphemie, mindestens so schlimm wie trashige Mohammed-Videos.

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