Wahr ist, dass es keine Tierbordelle in Deutschland gibt. Aber man kann ja mal vor etwas warnen, was es nicht gibt.
Also tönt der Tierschutzbund: Es ‚wären zum Beispiel private Tierhalter denkbar, die entgeltlich ihr Haustier zur Verfügung stellen oder Landwirte, die Geld für den Zugang zu Nutztieren nehmen.'“
Denkbar ist vieles. Sagt mal, ihr „Tierschützer“: Habt ihr eigentlich noch alles Tassen im Schrank? Oder seid ihr schon so bekloppt wie die Jugendschutzwarte?
Sicher. Man darf Tiere nur essen, aber nicht ficken.
„Das neue Tierschutzgesetz soll auf Initiative der Landesregierung von Rheinland-Pfalz künftig einen Passus enthalten, demzufolge Zoophilie mit einem Bußgeld belegt wird.“
Auch klar. In Rheinland-Pfalz hat man auch sonst nichts zu tun. Und man sollte auf jeden Fall verhindern, dass der Nürburgring zu einem Tierbordell umgewandelt wird.
Neue Marktlücke für Anwälte: „Tiervertreter“. Gibt es schon eine Rechtsschutzversicherung für Schafe? Oder vielleicht einen „Missbrauchsbeauftragten“ der Metzger-Innung?