Marina Weisband 2.0

Marina Weisband

Es ist schon kein Zufall, dass die Piratenpartei Bayern in Second Life noch mit Marina Weisband wirbt. Soll sie etwa den Avatar eines Beamten aus dem Kriegsministerium da platzieren? Das verschreckte ja nur die Leute.

Leider ist das kein richtiger Avatar, der da links steht, sondern nur eine hässliche Puppe. Wie man attraktive Avatarinnen baut, hätten die mich fragen soll. Mein Avatar guckt nur so missmutig drein, weil sonst niemand da war.

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Processing Triggers

Ubuntu

Das neue Ubuntu 12.04 gefällt mir überhaupt nicht. „The new HUD gives you a fast alternative to the traditional, menu-based way of telling your computer what to do.“ Arrrgggg. Wenn ich so etwas lese, dann weiß ich schon, dass man nichts mehr wiederfindet. Wie zum Beispiel kriege ich die verdammte Taskleiste, die sich mit überlappenenden Buttons an den linken Rand quetscht, nach unten? Auf diese Klickibunti-Features kann ich echt verzichten.

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Lawaragblog

Ich habe das law blog Udo Vetters aus meiner Blogroll genommen. Vetter „kooperiert“ ab sofort mit der ARAG. Deren product placements muss ich nicht lesen.

Burks.de ist im übrigen nicht käuflich | bestechlich | beeinflussbar | opportunistisch und wird das auch nie sein.

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Burks – wie er die Welt sah (1)


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Heute über den tendenziellen Fall der Profitrate, die Exportfähigkeit des deutschen Kapitalismus, Schutzzölle, Sahra Wagenknecht, Julia Schramm, Friedrich List, Bettina Wulff und die Vernichtung maroden Kapitals.

Ich bitte die Lautsprecherqualität zu entschuldigen – ich habe noch kein funktionsfähiges externes Mikrofon, was diesen Namen verdiente.

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Es geht voran, Update

burks

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Unter Vorbehalt: EZB wird ESM

ESM

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen den so genannten „Euro-Rettungsschirm“ zu erlassen.

Dsa Urteil und dessen Begründung sind gewohnt salomonisch, hebt aber den Finger: „Nur als demokratisch legitimierte Rechtsgemeinschaft hat Europa eine Zukunft.“

Das Gericht weist darauf hin, dass es bei seiner Entscheidung erstens um den besonderen Charakter eines „einstweiligen Verfahrens“ gegangen sei und zweitens darum, ob und wie volkerrechtliche Verträge ratifiziert werden können.

Niemand könne mit Sicherheit sagen, „welche Maßnahmen am besten sind.“ Die Folgen der Entscheidung seien „kaum verlässlich abschätzbar“.

Die Bundesregierung darf den Verträgen, auch den künftigen, nur zustimmen, wenn die Gesamtsumme, um die es geht, (Gerichtspräsident Voßkuhle nennt die Zahl 190.024.800.000 Euro) „gedeckelt“ wird. Deutschland muss sich also vorbehalten, notfalls doch nein zu sagen. Leider hat das Bundesverfassungsgericht diese Art von Zustimmung nicht von einem Votum des Bundestags abhängig gemacht, sondern vom „Ja“ des deutschen Vertreters im ESM.

Was bedeutet das Urteil? Europa wird eine „Haftungsunion“. Deutschland kann die peripheren Länder wie Griechenland, die sich verschuldet haben, zukünftig behandeln wie die Geberländer beim Länderfinanzausgleich die „Nehmerländer“.

Die neu geschaffene Institution „Europäische Stabilitätsmechanismus“ korrigiert den Fehler beim Start, an dem die Deutschen Schuld waren: Merkel wollte eben nicht, dass die europäische Zentralbank die Finanzen der einzelnen Ländern direkt steuert und Staatsanleihen aufkauft. Das ist jetzt anders. Der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union„, Artikel 123 ist somit obsolet. Die Europäische Zentralbank EZB bekommt sozusagen einen „Vorgesetzen“ – den ESM.

Das ist konsequent und im Sinne der Interessen des ideellen Gesamtkapitalisten auch richtig.

Stellt euch nur mal vor, Griechenland würde die Drachme wieder einführen. Dann gäbe es sofort eine Zweitwährung, den Euro. Griechenland würde seine Exporte ankurbeln, weil seine Waren billig wären, aber die Griechen bekämen im eigenen Land Dienstleistungen (wie ärztliche Behandlungen z.B.) nur noch gegen „harte“ Währung. Man könnte auf Hungersnöte warten.

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Bundesverfassungsschutzgericht

Bundesverfassungsschutzgericht

Jetzt drehen sie völlig durch bei Spiegel online. Nennt man das jetzt Freudsche Fehlleistung oder Übersprunghandlung?

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Der distanzierte Charme der Ludwig-Erhard-Fans oder: Gregor Gysis Escort-Service

„Vor einigen Jahren habe er Wagenknechts Aufstieg nicht befürwortet, so Gysi. ‚Heute hat sie nicht nur Karl Marx, sondern auch Ludwig Erhard gelesen – und verstanden. Sie hat einen distanzierten Charme, der Männer besonders reizt. Und sie hat jetzt Zugang zu gehobenen Kreisen, deren Vertreter sie gern einladen.'“ (Quelle, Credits für die Überschrift: konkret| gremlizas express)

Was sagt denn Ludwig Erhard so? „Ich meine, daß der Markt an sich sozial ist, nicht daß er sozial gemacht werden muß.“ – „Ich habe die feste Zuversicht, daß es uns trotz und mit der Aufrüstung zugleich gelingen kann, auch die Einzelhandelsumsätze in den kommenden Jahren weiter zu heben.“

Dann kann ja mit der Kapitalismuskritik der Linken nichts mehr schief gehen.

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Bullenmarkt

Gendarmenmarkt

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Burks‘ Show


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Gibt es eigentlich einen Teleprompter für Webcams?

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Die Parteien und das Wählerherz

LVZ online: „FDP und Grüne haben die reichsten Wähler, während sich Geringverdiener verstärkt der Piratenpartei zuwenden. (…) Wähler der Piratenpartei haben mit durchschnittlich 34 Jahren die Grünen an der Spitze der jüngsten Wähler abgelöst. (…) Wie die Wissenschaftler mitteilten, täusche der Eindruck, dass Piratenanhänger meistens Männer sind. Unter den Wählern halten sich die Geschlechter annähernd die Waage, ebenso bei CDU und SPD. Männer sind deutlich stärker bei den Rechten, FDP und Linken vertreten, wohingegen Frauen eher für die Grünen stimmen.“ (Studie im Auftrag der Abteilung für Medizinische Psychologie der Universität Leipzig)

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Alter und IQ

Junge Menschen, die viel im Internet surfen, haben einen höheren IQ als ältere. Ach. Das ist nur die halbe Wahrheit. Altere Menschen, die die viel im Internet surfen, haben einen höheren IQ als junge Menschen, die wenig im Internet surfen.

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Das spontane Distanzierungs-Syndrom (SDS) oder: Soll der Besitz von Kinderpornografie straffrei bleiben?

Falkvinge

Rick Falkvinge, der Gründer der schwedischen Piratenpartei, hat einige Thesen formuliert, wie der Besitz von Kinderpornografie im nächsten Jahrzehnt juristisch gewürdigt werden sollte. Fazit: Um den sexuellen Missbrauch von Kindern besser zu bekämpfen, sollte der Besitz von Kinderpornografie nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

This article argues that our current laws on the topic are counterproductive, because they protect child molesters instead of bringing them to justice, they criminalize a generation of normally-behaving teenagers which diverts valuable police resources from the criminals we should be going after, and they lead to censorship and electronic book burning as well as unacceptable collateral damage to innocent families. Child abuse as such is not condoned by anybody, and this article argues that current laws are counterproductive in preventing and prosecuting it.

Falkvinge schreibt zu Recht, dass es sich um ein „toxisches“ Thema handele. In Deutschland ist die öffentliche und mediale Hysterie gesetzt: Schaum vor dme Mund per default. Quod erat demonstrandum: Die deutschen Medien sind noch nicht einmal in der Lage, sein Anliegen korrekt wiederzuheben. (erfreulich unaufgeregte Ausnahme ist die Süddeutsche). Nur Udo Vetter hat sich aus juristischer Sicht nüchtern mit dem Thema auseinandergesetzt.

Ich stimme Udo Vetter in einigen Punkten nicht zu. Falkvinge hat jedoch in fast allen Punkten recht. Ich habe jedoch keine Lust, dieses schmierige Thema hier lang und breit abzuhandeln. Es ist auch unwichtig. wie Udo Vetter richtig sagt: Es gibt keinen relevanten Markt für Kinderpornografie, mit dem jemand Gewinne machen könnte, obwohl alle Hysteriker das immer behauptet haben.

Udo Vetter: „Dazu muss einleitend gesagt werden: Was gemeinhin als Kinderpornografie umschrieben wird, sollte auch dokumentierter Kindesmissbrauch genannt werden.“ Das ist korrekt. Man muss aber hinzufügen, dass die Definition dessen, was „Kind“ ist, nach deutscher Gesetzeslage in das subjektive Empfinden verlagert wird. Es gibt keine Normenklarheit.

Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (Wien) schreibt auf pornoanwalt.de dazu:
Eine neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie sieht nicht nur Internetsperren vor, sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen. Verboten wird nicht nur Pornografie, sondern jede Darstellung sexueller Vorgänge.
Vielfacher Kritik begegnete der EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Kinderpornografie und der sexuellen Ausbeutung von Kindern (2004/68/JI), den die damals noch 15 Mitgliedstaaten 2004 verabschiedet haben. Denn die Altersgrenze für absolut verbotene ‚Kinder’pornografie wurde mit diesem Rahmenbeschluss auf 18 Jahre festgesetzt, ohne zwischen Kindern und Jugendlichen zu unterscheiden. Mündige und heiratsfähige 17jährige Jugendliche wurden gleich behandelt wie 5jährige Kinder. In das Verbot einbezogen wurde auch Pornografie mit DarstellerInnen, die wie unter 18 Jahre aussehen.

Wer sieht warum wie „unter 18 Jahre“ aus? Das soll „Normenklarheit“ bei einem Gesetz sein?

Man muss sich zum Beispiel nur die Argumentation des Oberlandesgerichts Hamburg durchlesen:
Das Amtsgericht geht – rechtlich zutreffend – davon aus, die automatische Abspeicherung und Aufrufbarkeit der Dateien im Internet-Cache begründe objektiv Besitz im Sinne des § 184 b Abs. 4 StGB; es sieht jedoch den Nachweis eines diesbezüglichen Besitz(begründungs)-willens für nicht geführt.
Das Amtsgericht folgt dem Sachverständigen darin, dass „durchschnittlich erfahrene Internetnutzer“ (Hervorhebung durch Senat) die Existenz und Funktion des Internet-Cache kennen, verkennt allerdings, dass bei einem Internetnutzer, der sich jahrelang gezielt der Internet- und Computertechnologie zum Aufsuchen und Speichern von kinderpornographischen Dateien bedient hat und dem die Totallöschung früher gespeicherter Dateien gelungen ist, die Existenz und Funktion des Internet-Caches bekannt sein dürfte. Die vom Angeklagten mit dem Aufruf zum Betrachten kurzfristig in den Arbeitsspeicher geladenen Dateien enthalten (ebenso wie deren automatisch gespeicherte Version im Internet-Cache auf der Festplatte des Computers) Darstellungen, die auf einem Datenspeicher festgehalten sind, und sind damit Schriften im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB.
Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern – wozu auch Arbeitsspeicher gehören – festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich. (…)
Schon wer bewusst und gewollt Seiten mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet aufruft und auf dem Bildschirm seines Computers betrachtet, unternimmt es, sich den Besitz von kinderpornografischen Schriften (hier: Daten) zu verschaffen. Nicht erforderlich zur objektiven und subjektiven Tatbestandserfüllung sind ein Plan, die Datei manuell abzuspeichern, oder ein Wissen um die automatische Abspeicherung der Datei im so genannten Internet-Cache.

Jemand, der versehentlich auf eine japanische Hentai-Anime gesurft ist, weil er gar nicht wusste, was das ist, macht sich strafbar, obwohl er vielleicht schockiert weggezappt ist, weil es nach Ansicht des Gerichts nicht darauf ankommt, dass „durchschnittlich erfahrene Internetnutzer“ von einem Cache (Zwischenspeicher) des Browsers gar nichts wissen. Und woher will ein Gericht wissen, ob jemand „bewusst“ und „gewollt“ auf eine Website gelangt?

Und mit dieser Rechtsauffassung sind die Piraten zufrieden?

Es gibt auch in der deutschen Piratenpartei das spontane Distanzierungs-Syndrom (SDS, also known as Exorzismus auf der Basis protestantischer Gewissenserforschung).

Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von der StVO | von Falkvinge und allen unter dem Scheibenwischer | im Internet angebrachten Gegenständen | Texten. Wenn Sie sich diesem Fahrzeug | meinem Rechner nähern, stimmen sie damit diesem Haftungsausschluss automatisch zu.

Schlömer und die anderen Distanzierungs-Groupies kann man nur mit Tucholsky korrekt beschreiben: Deutsch bleibt deutsch, da helfen keine Pillen.

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Schavanplag

Schavanplag: „Dokumentation mutmaßlicher Plagiate in der Dissertation von Prof. Dr. Annette Schavan“.

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Entspanntes Umfeld der Konjunkturchefs

Handelsblatt Online: „‚Mittlerweile haben wir die unbegrenzte Haftung über die EZB. Das schmälert die Bedeutung der kommenden Entscheidung‘, sagte der Konjunkturchef des Münchner Ifo-Instituts, Kai Carstensen.“

Wer etwas über die kapitalsitische Ökonomie wissen will, darf nicht die ahnungslosen Politiker fragen, sondern muss darauf hören, was die Lautsprecher des Kapitals von sich geben, auch wenn die zum Teil unterschiedliche Interessen haben.

Solange alles gut geht, agiert die Konkurrenz, wie sich bei der Ausgleichung der allgemeinen Profitrate gezeigt hat, als praktische Brüderschaft der Kapitalistenklasse, so dass sie sich gemeinschaftlich, im Verhältnis zur Größe des von jedem eingesetzten Loses, in die gemeinschaftliche Beute teilt. Sobald es sich aber nicht mehr um Teilung des Profits handelt, sondern um die Teilung des Verlustes, sucht jeder soviel wie möglich sein Quantum an demselben zu verringern und dem andern auf den Hals zu schieben. (Karl Marx: Das Kapital, Bd. III)

Das Handelsblatt sagt uns also, worauf es für Kapitalisten ankommt:

Deutschland verdient auch nach dem Beschluss der EZB für einen Kauf von Staatsanleihen der Euro-Krisenstaaten Geld beim Schuldenmachen. Die Versteigerung von Schatzanweisungen mit sechsmonatiger Laufzeit spülte 3,4 Milliarden Euro in die Staatskassen, wie die mit dem Schuldenmanagement des Bundes betraute Finanzagentur am Montag mitteilte. (…) Deutschland profitiert in der Schuldenkrise von seinem Status als sicherer Hafen. Die Kreditwürdigkeit wird von den drei großen Ratingagenturen mit der Bestnote AAA bewertete. Anleger sind deshalb bereit, auf Rendite zu verzichten oder sogar eine Prämie zu zahlen, um ihr Geld sicher parken zu können.

Noch Fragen? Ich höre immer „Krise“. Welche Krise?

Ich zitiere noch einmal mich selbst:
Die finnische Regierung möchte also auch nicht, dass die Europäischen Zentralbank (EZB) Staatsanleihen – also known as „Schuldtitel“ also known as „Wertpapiere“ – kauft. Mit guten Grund: Das ist der EZB verboten. Wir lesen gemeinsam den „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, Artikel 123:
Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als „nationale Zentralbanken“ bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.

Es geht also, sehr geehrter „Konjunkturchef“ (auch bekannt als „Oberster aller Schamanen und Kaffeesatzleser“) Carstensen, gar nicht um Gesetze. Auf die hat das Kapital schon immer gepfiffen. Legal, illegal, scheißegal – nur der Profit zählt.

Es geht vermutlich eher darum, wer dafür zuständig ist, sich darüber zu beschweren, dass die Entscheidung illigeal ist, die europäische Zentralbank möge direkt Staatsanleihen kaufen und den Finanzhaushalt der am Tropf der deutschen und französischen Banken hängenden Länder mit der Notenpresse zu finanzieren. Das können nur Regierungen tun. Die aber werden den Teufel tun, sich selbst des Rechtsbruchs zu bezichtigen.

Das Bundesverfassungsgericht kann darüber gar nicht entscheiden.

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Wasser und Kohlenhydrate

Heute habe ich nach 32 Minuten schlapp gemacht und mich mehr kriechend als laufend zu meinem Fahrrad geschleppt. Peinlich. Lag es vielleicht daran, dass mir die des Joggens kundigen Leserinnen und des Laufens mächtigen Leser die falschen Ratschläge gegeben haben?

Ich habe auf das Frühstück verzichtet. Das war offenbar gar nicht gut, mit leerem Bauch zu jpggen (es war aber auch zu spät und schon brüllend heiß, ich akzeptiere eine Teilschuld).

Und sollte man während des Joggens trinken oder schwabbelt die Flüssigkeit dann laufhemmend im Magen herum?

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Im Tal der ahnungslosen Rettungsschirmer

Spiegel Online über Quatchcomediyclub die Talk-Show Jauchs:

„Die Politik könnte mehr erklären“, formulierte es Ex-Richter Hassemer – und legte Wert auf das Wort „könnte“. Es könne aber sein, „dass sie es gar nicht kann“. (…) Selbst der überaus kompetente Banker Issing musste zugeben, dass er nicht alles versteht. Da hat er etwas mit jenen Bundestagsabgeordneten gemeinsam, die vor einem Jahr nach der Abstimmung über den ersten Rettungsschirm gefragt wurden, was sie denn genau beschlossen hätten – und durch bestürzende Ahnungslosigkeit auffielen.

Wer ist eigentlich „überaus kompetent“, wenn es um die ökononischen Gesetze im Kapitalismus geht? Die so genannte Volkswirtschaftslehre hat doch noch nie den Anspruch gehabt, irgendetwas wissenschaftlich erklären zu wollen. Wenn man irgendein Mitglied des Bundestages fragen würde, was eigentlich die Ursache der „Krise“ sei, würde man keine verwertbare Antwort bekommen. Die denken alle, Ökonomie sei so etwas die Hagel, Donner und Blitz.

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Au Clair de la Lune

Ajijic

Fotografiert 1981 in Ajijic am Lago Chapala, Mexico.

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Melden, durchführen, durchexerzieren

Tagesschau: „Der Innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte zu den Unterlassungsklagen von Bettina Wulff gegen den Internetkonzern Google und den Fernsehmoderator Günther Jauch ‚wir stehen vor einem hochbrisanten Musterprozess gegen hochgradige Verleumdung und schwerste Verletzung durch das Medium Internet und der Frage, ob das alles ungesühnt hingenommen werden muss‘. Uhl plädierte dafür, diese Fragen juristisch ‚durchzuexerzieren‘.“

Aber klar doch. Am besten vor dem Landgericht Hamburg. Und sie haben das Mem den Satz vergessen, der sonst so sicher wie das Amen in der Kirche ist: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“

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Die Polizei, dein Freund und Nazi

Tagesspiegel: „Thüringer Polizistin deckte Neonazis“.

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