CDU erwägt Putsch gegen das Bundesverfassungsgericht

Die CDU will den Putsch gegen das Bundesverfassungsgericht. Laut Rheinischer Post soll Günter Krings, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, gesagt haben, es sei „zu überlegen, wie wir die Regelungskompetenz vom Verfassungsgericht zurück zum Bundestag bekommen“.

Krings, da weiß man, was man hat und was zusammengehört: „Seit seiner ersten Wahl in den Bundestag 2002 setzt sich Günter Krings als Rechtspolitiker für einen stärkeren Schutz des geistigen Eigentums und eine verbesserte Rechtsdurchsetzung im Internet“ ein. Aber sicher. Ein Lobbyist der Content-Mafia neigt natürlich auch dazu, das Pivateigentum, die heilige Kuh des Kapitalismus, über die Bürgerrechte zu stellen.

Das ist ja eine sehr effiziente Methode. Wenn das Bundesverfassungsgericht wieder mal ein schlampig gemachtes Gesetz in die Tonne tritt oder urteilt, ein Gesetz sei verfassungswidrig, nimmt man dem Gericht einfach die Kompetenz weg, darüber entscheiden zu dürfen. so kann man dann endlich auch die anlasslose Totalüberwachung aller Bürger und andere Dinge durchpeitschen. Ich frage mich, warum Bosbach noch nicht darauf gekommen ist.

Der Krings ist Jurist. Ich frage mich, ob der jemals etwas von Gewaltenteilung gehört hat. Die Formulierung „vom Verfassungsgericht zurück zum Bundestag bekommen“ suggeriert, dass der Bundestag erst dem Bundesverfassungsgericht erlaubt hätte, über bestimmte Dinge zu urteilen. Das ist aber mitnichten so.

Interessant finde ich die Thesen von Udo Hochschild, einem Richter vom Verwaltungsgericht Dresden, dazu:

In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.

Quod erat demonstrandum.