Einmal Bordo, bitte!

So was kann man sich gar nicht ausdenken: „In dem Fall hatte eine Kundin einen Flug nach Porto buchen wollen. Die Mitarbeiterin des Reiseunternehmens buchte jedoch einen Flug nach Bordeaux und forderte vor Gericht den Reisepreis ein. Die aus Sachsen stammende Beklagte habe den Zielort zu undeutlich genannt.“ (Spiegel online)

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied, dass der Kunde eines Reisebüros selbst dafür verantwortlich ist, dass die Mitarbeiter das Reiseziel verstehen. So berichtet es die Zeitschrift ReiseRecht aktuell (man kann auch Links setzen ins weltweite Netz, Spiegel offline, auch wenn ihr euch vor Links fürchtet).

Schön sind die Kommentare: Sächsisch sei „die einzige Sprache der Welt, die für Gorgonzola und Gurkensalat das gleiche Wort verwendet“. Oder: „Erinnert mich an einen Sketch aus Tramitz und Friends. Als der sächsische Kunde einen Baguetteboden anstatt einen Parkettboden bekam.“

Ich frage mich, woran die sächsischen Reisenden eigentlich gemerkt haben, dass die nicht in Porto waren?