Gib ihnen einen kleinen Finger

„Die Funkzellenabfrage ist ein Lehrbuchbeispiel für die bei Strafverfolgern inzwischen übliche Methode, neue Befugnisse, die durch die Weiterentwicklung von Technologie möglich geworden sind, in Paragraphen hineinzuinterpretieren, deren Zweck niemals eine Massenerfassung der sozialen Aktivitäten von Menschen war. (…) Der Richtervorbehalt ist ohnehin nurmehr ein Schatten seiner selbst.“ (FAZ, via lawblog)