Götteslästerer ins Straflager!

blasphemie

„Die Künstlerinnen hätten die Gefühle der Gläubigen absichtlich beleidigen wollen“, zitiert die FAZ die russische Richterin, die die drei Frauen von „Pussy Riot“ jetzt für zwei Jahre in ein Straflager geschickt hat.

Na und? Das würde hier auch passieren, wenn es nach dem Willen der Verehrer höherer Wesen und deren Lautsprecher ginge. Markus Röder (CDU) sagte: „Wir brauchen mehr Sensibilität im Umgang mit religiösen Gefühlen – auch mit unseren eigenen“. Wenn Kirche und Papst in einer Zeichentrickserie für Jugendliche lächerlich gemacht würden, habe das „nichts mehr mit Satire zu tun … Wir brauchen ein klares Blasphemie-Verbot im Strafrecht.“

Ach ja? Wo ist da der Unterschied zu Russland?

Edmund Stoiber (CSU): „Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist“, erklärte Stoiber. Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs sei „völlig stumpf und wirkungslos, weil er eine Bestrafung nur dann vorsieht, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist und Aufruhr droht.“

Schon klar. In Bayern darf man mit besoffenem Kopf Menschen totfahren und anschließend Verkehrsminister werden. Aber den so genannten „Sohn Gottes“ einen Lattengustl zu nennen – dafür wollen sie jemanden bestrafen.

Der Schriftsteller Martin Mosebach wird so zitiert: „Der Katholik bedauert, dass heute die Meinung mehrheitsfähig sei, Christen müssten die Beleidigung ihres Glaubens klaglos hinnehmen.“

Und wer schützt die Atheisten und deren Gefühle, die täglich beleidigt werden von den Dummköpfen, Ignoranten, Volksverdummten und geistig Minderbemittelten, die an höhere und niedere Wesen glauben, die die Erkenntnisse der Naturwissenschaft mit Füßen treten, die Kinderschändung, Kriegshetze, Mord und sogar Massenmord als System-Feature befürworteten? Wer schützt uns Vernünftige vor religiöser Volksverdummung?

Blasphemie