Heimatschutz (RSUKr)

Wahr ist: „Die Sicherheitsbehörden können in prekären Situationen künftig auf militärische Unterstützung zurückgreifen, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichend erscheinen.“ Ziel ist unter anderem die „Bekämpfung (…) widerstrebender“ Bevölkerungsteile.

Falsch ist, dass der Einsatz des Militärs gegen die Bevölkerung „Heimatschutz“ genannt wird. Man wollte auch einen Namens- und Urheberrechtsstreit mit dem Verfassungsschutz vermeiden.

Falsch ist, dass das Militär in Deutschland bisher nicht gegen die Bevölkerung eingesetzt werden durfte.

Wahr ist vielmehr, dass die Notstandsgesetze schon seit 1968 erlauben, dass die Bundeswehr auf widerstrebende Bevölkerungsteile schießen darf, etwa bei einem politischen Generalstreik oder wenn der Kapitalismus in Gefahr ist.