Besser wählen für Auslandsdeutsche

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche für verfassungswidrig erklärt. Man muss sich langsam fragen, welche Gesetze noch verfassungskonform sind?

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Kommentare

4 Kommentare zu “Besser wählen für Auslandsdeutsche”

  1. Herr Lehmann am August 7th, 2012 8:13 pm

    Es ist noch viel sclimmer: Ein nicht unerheblicher Anteil unserer sog. Volksvertreter SIND Juristen!

  2. Temnitzbiber am August 7th, 2012 8:32 pm

    Würde das Wahlrecht auf Leute beschränken, die nicht ins Ausland ziehen, um Steuern zu hinterziehen. Die Wirtschaftsasylanten beckenbauer, Vettel und Co. leben doch nur deswegen in der Schweiz.

  3. bernd am August 8th, 2012 9:11 am

    Das imo durchaus überzeugende abweichende Votum der Richterin Lübbe-Wolff zeigt, dass die Entscheidung nicht einhellig ergangen ist. Vielleicht hätte sich das BVG etwas auf den Grundsatz des „Juridical self restraint“ besinnen sollen. Leider scheint dieser in den vergangenen Jahren immer mehr in Vergessenheit geraten zu sein.

    VG Bernd

  4. Peter am August 11th, 2012 7:26 pm

    Solange die Gefängnisse nicht voll sind mit Steuerverschwendern ist die Vermeidung von Steuerverschwendung höchste Bürgerpflicht.

    Erst sollten mal Wobereit und Platzeck in den Knast und viele andere, erst dann reden wir über die, die noch mehr Verschwendung verhindert haben.

    Darum bin ich schon lange raus aus dem deutschen Irrenhaus und lebe legal mit 8% Besteurung (in Europa).

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