Ewiges Privateigentum

Der Standard über die perversen Auswüchse des kapitalistischen Privateigentums aka „Urheberrecht“: „Selbst das Vererben einer Sache ohne Zustimmung des Rechteinhabers wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Ewiges Privateigentum”

  1. Robert Michel am Juli 14th, 2012 12:18 pm

    Das Urheberrecht ist mir dem Privateigentum unvereinbar, ansonsten wäre das Vererben einer Sache ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig. Wenn wir das Eigentum wirklich ernst nehmen würden gäbe es keine Urheberrecht.

  2. OecherJupp am Juli 14th, 2012 12:42 pm

    Das erinnert erstaunlich stark an die Kobolde bei „Harry Potter“, die ihre Sachen zwar verkaufen, eine Weitergabe dieser Dinge aber als unrechtmäßig ansehen und nach dem Tod des Käufers die Gegenstände zurückfordern.
    Und die Koboldbank ist in der Zaubererwelt auch die einzige Bank (zumindest in Großbritannien), hat somit also eine Monopolstellung inne.
    Da gibts mit Sicherheit noch mehr Parallelen… ;-)

  3. Julius Turm am Juli 14th, 2012 2:00 pm

    Buch/Videospiel/Porno/Film/Werbeprospekt werden nach dem Kauf nicht mein Eigentum sondern verbleiben im Besitz des Urhebers(meistens der Contenthändler). Ich habe also dann keine volle Verfügungsgewalt und M U S S Dritte von der Nutzung ausschließen.

    Das ist kein Privateigentum sonden schlichtweg Bockmist. Wäre das Ding mein Privateigentum Könnte ich sogar aus z.B. Lehrbüchern ein Feuerchen oder Origami machen, ohne dass man mich in den Knast stopft.

    Das US-Urheberrecht (,das außerdem ziemliche nach dem Möchtegerngildenwesen des Faschismus klingt,) stellt sogar das Privateigentum auf dem Kopf: Der Tausch findet nie statt, man über erworbene Waren nie voll verfügungsgewalt, man kann es nicht einmal seinen Nachkommen vererben oder einem Museum stiften.

    PS: Das alles nur, damit diese scheiß Ratte niemals Gemeinbesitz wird.

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