Wahnsinn Leistungsschutzrecht

Kanzlei Hoesmann: “Wenn ich jetzt auf der Webseite meiner Kanzlei darauf aufmerksam mache, dass ich von einer Zeitung zitiert wurde, verstoße ich aber schon gegen das Leistungsschutzrecht. Auch verstoße ich gegen das Leistungsschutzrecht, wenn ich meine Aussage in der Zeitung selbst zitiere. Wahrscheinlich werde ich auch gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen, wenn ich über den Twitter-Account der Kanzlei oder auch über dem Facebook Auftritt mit einem Link auf den entsprechenden Artikel hinweise…

Thomas Knüwer hat daraus einen korrekten Titel gemacht: „Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke“.

Unter Irren, kann man nur sagen. Das so genannte „Leistungsschutzrecht“ ist das Ende aller Blogger und der Hyperlinks. Nur noch selbstreferenzielle System erlaubt. Dann bekommt die Angst deutscher Medien vor dem Link einen passenden rechtlichen Rahmen.