All your rights belong to us
Pressemitteilung des DJV über ein Urteil des Bundesgerichtshofes:
„Die Honorarbedingungen 2007 für Freie der Axel Springer AG verstoßen zwar in wesentlichen Teilen gegen das Urheberrecht und dürfen deshalb nicht länger angewandt werden. Geschützt werden freie Journalisten aber nach einem heutigen Urteil (Az. BGH I ZR 73/10) des Bundesgerichtshofs (BGH) auch zukünftig nicht davor, alle ihre Rechte beim Verlag abliefern zu müssen. Umfassende Rechtseinräumungen sind der Entscheidungsfreiheit der Vertragsparteien unterworfen und unterliegen daher nicht der gerichtlichen Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wege der Verbandsklage, meint der BGH.“
Das Urteil ist schon richtig. Wenn der Staat bestimmte, welche Bedingungen zwischen den Arbeitern der Stirn und dem Kapital ausgehandelt werden, wäre das ja kein Kapitalismus mehr.
Kommentare
5 Kommentare zu “All your rights belong to us”
Schreibe einen Kommentar
Und warum sollte der Staat das „richtiger“ machen?
Habe ich nicht gesagt.
Rechte an Verwerter nur für max. 5 Jahre verkaufen, dann müssten diese erneut verhandeln. Nach spätestens 25 Jahren wird alles für die nicht kommerzielle Verwendung freigegeben. Nach 35 Jahren wird es komplett frei. Davon dürfte ein One-Hit-Wonder zwar nicht bis ins Alter über die Runden kommen, aber – mein Gott – wir alle müssen jeden Tag aufs Neue für unseren Unterhalt aufkommen.
Dann musst Du mir den letzten Satz interpretieren helfen…
ja, pagge mers un schaffe mers.
Aber dieser Satz bleibt mir jetzt – oder?