Autorisierung – ein Juristen- und Journalisten-Hoax

Einen netten Juristen-Hoax gibt es auf Medien Monitor – „ein Ausbildungsprojekt des Instituts für Journalistik der Technischen Universität Dortmund“:
Juristische Grundlage von Autorisierungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Bruhahahaha. Das ist, mit Verlaub, Schwachfug. Es gibt keine rechtlichen Grundlagen für „Autorisierungen“ von Interviews. Als ich Chefredakteur war, habe ich das schlicht verboten. Wer Interviews autorisieren will, kriegt kein Interview. So einfach ist das.

Telepolis schrieb vor neun Jahren (2003): „Bis zur Unkenntlichkeit autorisieren – Neun bundesdeutsche Tageszeitungen wehren sich mit einer Aktion gegen zunehmend restriktiv gehandhabte Interview-Autorisierungen, Besserungen sind wohl nicht zu erwarten.“ Quod erat demonstrandum.

Ich schrieb hier 2008: „Zu einem professionell geführten Interview gehört keine Autorisierung. Dennoch kann zusätzlich ein Hintergrundgespräch stattfinden, aus dem dann in gegenseitigem Einvernehmen eventuell nicht zitiert wird.“

Kein Wunder, dass der deutsche Journalismus so wenig investigativ, so duckmäuserisch, so zahm, so obrigkeitshörig ist, wenn sogar journalistische „Ausbildungsprojekte“ auf diesen Hoax reinfallen.