Das Ministerium für Googles Wahrheit informiert: Datenspionage heisst jetzt Datenschutz
Datenschutzerklärung von Google – das muss man nicht weiter kommentieren. Wer sich das gefallen lässt, ist eine Pappnase.
u.a.:
Gerätebezogene Informationen
Wir erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen (beispielsweise das von Ihnen verwendete Hardware-Modell, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke, einschließlich Ihrer Telefonnummer). Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto. (…)
Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen.
Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe.
IP-Adresse.
Daten zu Geräteereignissen wie Abstürze, Systemaktivität, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ, Browser-Sprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und Referral-URL.
Cookies, über die Ihr Browser oder Ihr Google-Konto eindeutig identifiziert werden können. (…)
Gegebenenfalls erheben und speichern wir Informationen (einschließlich personenbezogene Daten) lokal auf Ihrem Gerät, indem wir Mechanismen wie beispielsweise den Webspeicher Ihres Browsers (einschließlich HTML 5) und Applikationsdaten-Caches nutzen.
Guckst du auch hier, wie das u.a. zu umgehen sei. (Das reicht aber noch nicht.)
Kommentare
6 Kommentare zu “Das Ministerium für Googles Wahrheit informiert: Datenspionage heisst jetzt Datenschutz”
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wenn ich so etwas lese bin gerne ein wenig hinterwäldlerisch und mache nicht alles mit was geht. Wenn ich aber daran denke, was Google bis 2008 über mich schon alles gespeichert hat ….
„Guckst du auch hier, wie das u.a. zu umgehen sei. (Das reicht aber noch nicht.) “
Aha. Wenn ich aktive Inhalte einfach pauschal verbiete, reicht das also immer noch nicht.
Es wäre sehr sehr hilfreich für deine Leser, wenn du mal dein Herrschaftswissen etwas in die Runde werfen könntest. Dann könnte man noch was lernen. :-)
Gregorius: Das Verbot aktiver Inhalte schützt nur den Browser, nicht aber den Rechner, falls der DAU mit E-Mails nicht umgehen kann oder denkt, E-Mails können man nur per Facebook oder web.de schreiben.
„Aktive Inhalte“ (vulgo: Javascript) abzuschalten bringt natürlich dann nichts, wenn – wie in diesem Fall (davon gibt es unzählige) –:
https://bugzilla.mozilla.org/show_bug.cgi?id=727401
ein inaktiver Inhalt den Weg in den Rechner des Nutzers ebnet.
Auf der obigen Seite muss man einen Account haben, also seine Daten hinterlassen. Was wolltest du uns sagen?
Ich wollte damit sagen, dass „inaktive“ Inhalte ebenfalls eine Route in den Rechner des unbedarften Nutzers darstellen:
http://www.heise.de/-1436544