Lachnummer CCC, revisited

Ich hatte am 14.08.2011 geschrieben/zitiert:
„‚Und jetzt hat der Chaos Computer Club (CCC) den Gründer Daniel Domscheit-Berg wegen seiner Präsentation in Finowfurt aus dem Verein ausgeschlossen.‘ Ach ja? Mit Vereinsausschlüssen kenne ich mich ja aus, die gehen alle in die Hose, wenn sich der Betreffende wehrt. (…)

Wie bitte schön will der CCC vor Gericht nachweisen, dass Daniel Domscheit-Berg “das Ansehen des Clubs” geschädigt hat und worin sollte der Schaden bestehen?

Immerhin ist Andy Müller-Maguhn, Vorstandsmitglied des Chaos Computer Club, ein bekannter Verschwörungstheoretiker, dessen abenteuerliche Ansichten zum Tode “Trons” dem CCC bestimmt mehr geschadet haben als Domscheit-Berg.

Ich werde dem Open-Leaks-Mann empfehlen, gegen den Ausschluss Widerspruch einzulegen. Damit kommen die nicht durch.“

Und was lesen wir heute?

Der Chaos Computer Club (CCC) hat am Sonntag, den 5. Februar 2012, eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchgeführt und einen neuen Vorstand gewählt. Der umstrittene Vorstandsbeschluß zum Ausschluß von Daniel Domscheit-Berg wurde nach intensiver Aussprache auf der Mitgliederversammlung rückgängig gemacht.

Da haben sie wohl kalte Füße bekommen, dass er sich wehrt und sie mit dem Ausschluss auf die Nase fallen. Quod erat demonstrandum.

Fefe schreibt: „Auf der anderen Seite sind die Vorwürfe, die zu dem Rausschmiss geführt haben, ja inhaltlich schon partiell begründet gewesen, und Daniel zeigte sich aus Sicht Vieler nicht ausreichend kritikfähig.“

Sicher. Aber darum geht es nicht. Wer doof, bekloppt oder nicht kritikfähig ist, muss damit nicht automatisch einem Verein schaden, dem er angehört. Und Gerichte verlangen den Nachweis, worin der Schaden bestehe.

PS Das gilt auch für die Piraten. Es ist immer bescheuert, Bescheuerte auszuschliessen. Das muss man anders machen.

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Kommentare

4 Kommentare zu “Lachnummer CCC, revisited”

  1. rene am Februar 6th, 2012 8:08 pm

    Da ist wohl jemand ganz schön in seiner Ehre gekränkt worden irgendwann mal. ^^

  2. admin am Februar 6th, 2012 9:56 pm

    Domscheit-Berg? Wieso?

  3. SD am Februar 6th, 2012 11:28 pm

    „Und Gerichte verlangen den Nachweis, worin der Schaden bestehe.

    PS Das gilt auch für die Piraten.“

    Achja?

    „Es ist nicht Sache der staatlichen Gerichte, über die Auslegung der Satzung und der bestimmenden Parteibeschlüsse zu entscheiden. Die Einschätzung, ob ein bestimmtes Verhalten einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung oder einen erheblichen Verstoß gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei bedeutet und der Partei damit schweren Schaden zufügt (§ 10 Abs. 4 PartG), ist den Parteien vorbehalten.“

    Aus: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20020328_2bvr030701.html

  4. admin am Februar 7th, 2012 12:22 am

    Ich weiss das anders und ich hatte schon vier Prozesse deswegen. Gerichte fragen zuerst einmal, ob das in der Satzung vorgesehene interne Verfahren eingehalten wurde. Das ist meistens nicht der Fall, zumal in vielen Satzungen eine Appleationsinstanz fehlt. Und Domscheit-Berg wurde noch nicht einmal offiziell angehört, das schreibt aber das Vereins- und Parteirecht zwingend vor.
    Wenn das alles gelaufen ist, kann der Ausgeschlossene dann vor ordentlichen Gerichten klagen. Noch mal: Ich habe vier Mal vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen Ausschlüsse aus dem DJV Berlin geklagt.

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