Unanständiges Verhalten ist nicht strafbar

OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2012 – 1 Ss 213/11: „Unangemessenes, unanständiges oder verantwortungsloses Verhalten ist nicht per se strafbar, sondern nur dann, wenn es unter einen zur Tatzeit geltenden Straftatbestand zu subsumieren ist.“

Heymanns Strafrecht Online Blog schreibt: „Religionslehrer, 14-jährige Schülerin, Sex im Putzraum der Schule. Das ist der Stoff, aus dem man Meldungen macht.“

Das lesen wir in der Hetzpresse aka BILD-Zeitung: „Es ist ein unglaubliches Urteil, das Eltern in Deutschland schockiert: Hauptschullehrer Frank C. (32) hatte Sex mit einer erst 14 Jahre alten Schülerin – und muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Freispruch!“

Laut Rhein-Zeitung handelte es sich angeblich um einen „Missbrauchs-Prozess“. Nein, Rhein-Zeitung, es ist nicht Aufgabe der Presse, jemanden vorzuverurteilen oder das gesunde Volksempfinden zu verkörpern. Ich an Stelle des Lehrers würde euch verklagen.

Yvonne Globert, Sprecherin des Bildungsministeriums, gegenüber unserer Zeitung: ‚Die OLG-Entscheidung wird der schulischen Realität nicht hinreichend gerecht.'“

Da hat ein Richter trotzdem einen kühlen Kopf bewahrt. Respekt.