Schafft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ab!

rammstein

Mit Entscheidung Nr. 5682 vom 05.11.2009, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 170 vom 11.11.2009, wurde die CD “Liebe ist für alle da” samt Booklet der Gruppe Rammstein aufgrund eines Beschlusses des Zwölfergremiums der Beklagten in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Indizierungsrelevant waren laut der noch im Termin verkündeten Entscheidung der Titel Nr. 2 “Ich tu Dir weh” sowie eine Abbildung im Booklet, in der ein sitzender Mann im Begriff ist, eine über seinem Knie liegende nackte Frau zu schlagen. Am 16.11 2009 wurde der Klägerin die begründete Indizierungsentscheidung zugestellt. Darin ist Folgendes ausgeführt:

Das 12er-Gremium sei zu der Auffassung gelangt, dass das Lied “Ich tu Dir weh” sowie die Booklet-Abbildung eines zum Schlag auf eine über seinen Knien liegende nackte Frau ausholenden Mannes eine verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche ausübe. (…) Zudem werde sadistischen Tendenzen Vorschub geleistet.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Entscheidung der „Bundesprüfstelle“ aufgehoben [„Die Entscheidung Nr. 5682 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 05.11.2009 (Az.: 605-2334-10/9664) wird aufgehoben“ – via pornoanwalt.de] „Die BPS hat im Rahmen ihrer Erwägungen offensichtlich wesentliche Aspekte für die jugendgefährdende Wirkung nicht einbezogen und damit ihre Begutachtungsaufgabe nicht vollständig erfüllt.“

Es wird Zeit, dass diese unsägliche und vollends lächerliche Zensur-Institution Bundesprüfstelle ersatzlost aufgelöst wird.