Der alltägliche Wahnsinn

Law Blog: „Die Kripo jagt Beweismitteln hinterher, die sie längst bei sich auf dem Präsidium hatte. Allerdings war einer der Beamten besonders schlau. Er gab die Festplatte des Computers, auf der die wesentlichen Unterlagen gespeichert sind, wieder sang- und klanglos an den Beschuldigten zurück.“

Dann müssen sie eben noch mal eine Hausduchsuchung machen. Der Beschluss lautete:
Bereits am 27.04.2010 wurden bei dem Beschuldigten aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbefehls umfangreiche Beweismittel sichergestellt. … Irrtümlicherweise wurde der beschlagnahmte Datenträger wieder ausgehändigt, so dass eine erneute Durchsuchung erforderlich ist.

So was kann man sich gar nicht ausdenken.

Fefe schreibt: „Oh und natürlich haben sie sie richterlich bestätigt gekriegt, die Hausdurchsuchung. Weil der Richtervorbehalt in der Praxis ein Witz ist.“