Online-Durchsuchung und Vodoo, reloaded

„Neue Form der Staatskriminalität“, schreibt Heribert Prantl in Zeit Online.

Dazu sollte man auch Thomas Stadler lesen: „Die bayerischen Behörden haben also den Beschluss des Landgerichts Landshut bewusst ignoriert und in voller Kenntnis der Rechts- und Verfassungswidrigkeit den Bayerntrojaner im Jahre 2011 weiterhin zum Einsatz gebracht und zwar in mindestens 12 Fällen.“

Und num zum 537sten Mal: Die Idee, man könne ohne vorherigen physischen Zugriff (und das auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen) gezielt auf einen privaten Rechner zugreifen und ohne Zustimmung des Verdächtigen eine Spionage-Software „aus dem Internet“ implementieren, ist eine Verschwörungstheorie und technisch gesehen Blödsinn.

Twister schrieb schon 2008 auf Telepolis: „Burkhard Schröder hat zu diesem Thema ja des öfteren schon auf den Einsatz von Linux, auf passwortgesicherte Rechner usw. hingewiesen. Schröder hält die OD lediglich für einen Wunschtraum, eine Vorstellung ähnlich dem Voodoo-Glauben.“