Vielen deutschen Medien drohen jetzt Strafen
Heise: „Gegen geltendes Recht verstößt auch, wer Werbung als redaktionelle Artikel tarnt.“
Das gilt auch für Verlautbarungen des Verfassungsschutzes, der Jugendschutzwarte und der Zensur-Lobby im Bundesinnenministerium, die künftig als Werbung gekennzeichnet werden müssen und nicht einfach mehr in Artikel übernommen werden dürfen.