Vielen deutschen Medien drohen jetzt Strafen

Heise: „Gegen geltendes Recht verstößt auch, wer Werbung als redaktionelle Artikel tarnt.“

Das gilt auch für Verlautbarungen des Verfassungsschutzes, der Jugendschutzwarte und der Zensur-Lobby im Bundesinnenministerium, die künftig als Werbung gekennzeichnet werden müssen und nicht einfach mehr in Artikel übernommen werden dürfen.

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