Lachnummer CCC
Spiegel online: „Und jetzt hat der Chaos Computer Club (CCC) den Gründer Daniel Domscheit-Berg wegen seiner Präsentation in Finowfurt aus dem Verein ausgeschlossen.“
Ach ja? Mit Vereinsausschlüssen kenne ich mich ja aus, die gehen alle in die Hose, wenn sich der Betreffende wehrt. Guckst du hier in die Satzung des CCC:
1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
Wie bitte schön will der CCC vor Gericht nachweisen, dass Daniel Domscheit-Berg „das Ansehen des Clubs“ geschädigt hat und worin sollte der Schaden bestehen?
Immerhin ist Andy Müller-Maguhn, Vorstandsmitglied des Chaos Computer Club, ein bekannter Verschwörungstheoretiker, dessen abenteuerliche Ansichten zum Tode „Trons“ dem CCC bestimmt mehr geschadet haben als Domscheit-Berg.
Ich werde dem Open-Leaks-Mann empfehlen, gegen den Ausschluss Widerspruch einzulegen. Damit kommen die nicht durch. Der CCC kann natürlich davon ausgehen, dass das Ergebnis niemanden interessieren wird; sie haben die Schlagzeile gehabt und das war’s.
Vgl. auch netzpolitik.org zum Thema
Kommentare
2 Kommentare zu “Lachnummer CCC”
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ja, kann man tun
die Frage ist: will man als rausgeworfener auch beim Kindergarten-Sandwerfen mitspielen oder reicht es zu erkennen dass ein Verein der einen nicht haben will vlt. nicht der Verein ist in dem man auf Krampf Mitglied sein will?
[…] hatte geschrieben/zitiert: “‘Und jetzt hat der Chaos Computer Club (CCC) den Gründer Daniel Domscheit-Berg wegen […]