Unkenntlich machende Kosmetika

„Der Gebrauch von Kosmetika, die mit dem Ziel eingesetzt werden, das Äußere der sie benutzenden Frau zu verändern oder unkenntlich zu machen, bedarf im Anwendungsfall einer Genehmigung des Ordnungsamts.“ [Erlass der Stadt Morrisville, Pennsylvania, USA, aus dem Jahr 1950, leider 1967 schon wieder gestrichen. (Quelle)]

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