Entartet geschlechtsbetont

RA Max-Lion Keller: „Der Bayerische VGH (Urteil vom 23.03.2011, Az. 7 BV 09.2517) hat entschieden, dass eine Internetseite, die Darstellungen eines volljährigen Models in ‚unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung‘ enthält, dann nicht gegen das Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstößt, wenn die Darstellerin zum Zeitpunkt der Aufnahmen nachweislich über 18 war und wenn diese Angabe auch deutlich aus dem Angebot hervorgeht.“

In welchem Jahrhundert leben wir eigentlich? Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird das „gesunde Volksempfinden“ wieder als juristische Kategorie seinen Einzug in Urteile halten. „Unnatürlich geschlechtsbetont“ – wider die Natur, sozusagen entartet geschlechtsbetont.