Sächsisches Staatsministerium des Inneren abgemahnt

Eine Kölner Kanzlei mahnt das Sächsische Staatsministerium des Inneren ab:

„Am 8. Juni 2011 beschlagnahmten Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) die Server von kino.to und veröffentlichten unter der URL www.kinto.to [sic] folgenden Hinweis:

„Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“

Damit sind Sie als Dienstherr der Kriminalpolizei Sachsen gem. § 2 Nr. 1 Telemediengesetz Diensteanbieter und müssen den im Telemediengesetz vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommen. Dies haben Sie ganz offensichtlich versäumt. § 5 Telemediengesetz schreibt nämlich vor, dass jede Internetseite ein Impressum vorhalten muss.“

Bruhahahaha.