Usability: Diese Autobahn wurde optimiert für Fiat und Skoda
Ausweisapp.bund.de (aka „Der neue Personalausweis): „Hinweis für Nutzer des Internetbrowsers Mozilla Firefox – Bevor Sie die AusweisApp Version 1.1 oder höher installieren, aktualisieren Sie bitte Ihren Internetbrowser auf die Version Mozilla Firefox 4.0.1 oder höher. Falls Sie Ihren Internetbrowser Mozilla Firefox erst nach der Installation der AusweisApp Version 1.1 auf die Version Firefox 4.0.1 oder höher aktualisiert haben, können Sie das dadurch entstandene Kompatibilitäts-Problem wie folgt lösen: Deinstallieren Sie zunächst die AusweisApp 1.1 und installieren Sie anschließend die AusweisApp Version 1.1 oder höher neu. Hierdurch wird das für Firefox 4.0.1 oder höher erforderliche Applet installiert. Bitte beachten Sie, dass Sie unter Firefox 4.0.x nicht mehr mit der Ausweis Version 1.0.3 arbeiten können.“
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Der Postwertsack
Amtliche Verlautbarung der deutschen Bundespost (noch vor der Privatisierung):
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe „Wertsack“,
„Wertbeutel“, „Versackbeutel“ und „Wertpaketsack“ vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das
folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften:
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im
Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus
mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete
Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit
Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte sich bei der
Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter
Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle
unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem
Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sonder als Beutel zu zählen. Bei
einem im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch
nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel
nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „versackt“ darauf
hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um
einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind
insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack
bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
Quelle: Kilian, Jurisprudenz zwischen Technik und Kunst