Maulkorb für die Piratenpartei

German Privacy Foundation: „In Seehausen (Sachsen-Anhalt) wurde der Piratenpartei ausdrücklich verboten, an ihrem Infostand auf die Themen ELENA, INDECT, SWIFT und ACTA aufmerksam zu machen. Bei Verstoß gegen diese Auflage wird mit dem Entzug der Genehmigung für den Infostand gedroht.“

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Kommentare

11 Kommentare zu “Maulkorb für die Piratenpartei”

  1. muzel am März 18th, 2011 12:29 am

    „Es wurde der Piratenpartei verboten… es wurde gedroht…“ – von wem? Wie war das mit Subjekt, Prädikat, Objekt, oder Roß und Reiter…?

  2. admin am März 18th, 2011 3:33 am
  3. bombjack am März 18th, 2011 4:31 am

    Toll, nur hilft der Link nicht weiter (oder bin ich zu blöd zum lesen)….denn da geht es um Plakate…

    Bleibt immer noch die Frage: Wer (z.B. Ordnungsamt)mit der Aussage: […]Seehausen (LSA) erlaubt Infostand am Samstag,Untersagt aber Ausdrücklich! das Aufmerksam machen zu ELENA, INDECT, SWIFT, ACTA![…] gemeint ist.

    Ebenso bei der zweiten Meldung:
    […]ohne Angaben von Gründen.Sie behalten sich sogar vor den Stand darauf hin zu prüfen und bei Nichteinhalten die Geneh.zuentziehen
    […]

    Wieder die Frage wer…..wer prüft da?

    Sollte es diese Auflagen schriftlich geben könnte ich mir vorstellen, dass man der Person bzw. der Behörde, die das angeordnet hat einen Einlauf verpassen könnte der sich gewaschen hat……

    bombjack

  4. der Trittbrettschreiber am März 18th, 2011 1:13 pm

    Was oder wer ist eigentlich ein „geneigter“ Leser?
    Sicher ein Relikt aus dem Print-Zeitalter.
    Am Küchentisch vornübergebeugt und ehrfürchtig das konsumierend, was das Salat-Blatt hergab, so könnte ich es mir vorstellen. Displays hingegen ermuntern zu aufrechter Haltung, von den neuen Tablet-PC’s einmal abgesehen, die schon wieder in die Beuge zwingen wollen. Deshalb habe ich in den ICE’s dieser Welt oft den Eindruck eines bevorstehenden Flugzeugabsturzes, bei dem man ja auch kurz vorher in die Beuge gehen soll, um die Erschütterungen glimplich und wirksam abfangen zu können. Welch eine unterwürfige Lebenshaltung, welch ein infantiles fingerndes Geschmier auf diesen Touch-Panels der Neuzeit.
    Und hier lese ich nun von Plakaten? Gedrucktes Zeugs, im Großformat an muffige Wände geklebt mit
    Kleister? Sympathisch – Magdeburg hält Leser aufrecht, standhaft. Informationen zwingen nicht immer zur Demut. Ich bin nicht in Magdeburg.
    Bleibt mir nur der Weg in die Zielgruppe, die Leserschaft, der Weg zur Neige?

  5. Norbert Burghart am März 18th, 2011 3:06 pm

    Klingt irgendwie unglaubwürdig.
    Welche Behörde will denn einer Partei verbieten, sich im Wahlkampf zu bestimmten Themen zu äußern?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt.

  6. Johannes Rehborn am März 18th, 2011 6:14 pm

    Das sehe ich ebenso wie Norbert Burghart. Mit welcher Begründung sollte die Behörde das verboten haben? Tut mir leid, aber das hört sich echt unglaubwürdig an.

    Sollte das natürlich so sein könnte man da ohne Probleme gegen vorgehen.

  7. Norbert Burghart am März 18th, 2011 7:33 pm

    ich hab zu dem Fall die passenden Dokumente gefunden:
    Antrag auf Infostand
    Genehmigung durch die Gemeinde

    Das man dem Internet auch immer alles aus der Nase ziehen muss

  8. Peter am März 18th, 2011 8:32 pm

    unglaublich… da fehlen mir die worte

  9. der Trittbrettschreiber am März 19th, 2011 9:58 am

    Handelt es ich da vielleicht um einen Formulierungsfehler der Behörde? Der Satz ist stilistisch völlig daneben. Ich lese(oder möchte es vielleicht gern) daraus, dass es untersagt ist, andere Zwecke (z.B. Verkauf o.ä.) zu verfolgen. Wäre das denkbar?

  10. der Trittbrettschreiber am März 19th, 2011 10:42 am

    Nein, es ist leider nicht denkbar. Das ist anscheinend ein echter Maulkorb. Allerdings fehlen Informationen über die „sonstigen Themen“. Gibt es da noch andere Schriftstücke?

  11. BigWhoop am März 20th, 2011 10:45 am

    Ich bin mit den Formalitäten für solche Genehmigungen nicht vertraut. Muß man ein Amt überhaupt über die Inhalte in Kenntnis setzen? Immerhin geht es um den Stand und das man im Bedarfsfall dem Ordnungsamt nen Lappen zeigen kann. Nicht mehr… Sonst sollte der Antragsteller vielleicht nicht redseelig sein.

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