Übermäßige Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit

Wieder eine Klatsche vom Bundesverfassungsgericht für Staatsanwälte, die zu gern mal durchsuchen und beschlagnahmen – nach dem Motto „legal, illegal, scheißegal“:

„Der Beschwerdeführer, ein eingetragener Verein, betreibt einen lokalen Rundfunksender. Im Rahmen einer von ihm im Oktober 2003 ausgestrahlten Sendung wurde ein Beitrag gesendet, der sich mit angeblichen Übergriffen von Polizeibeamten bei einer Demonstration beschäftigte. Ein unbekannt gebliebener Moderator spielte die Mitschnitte von zwei Telefongesprächen ein, die zwischen einem Pressesprecher der Polizei und einer Person geführt worden waren, die sich in den Telefongesprächen als ein Mitarbeiter des Senders mit Namen vorgestellt hatte. Auf die Strafanzeige des Landeskriminalamtes leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Abs. 1 StGB) ein; nach dem Bekunden des Pressesprechers sei eine Aufzeichnung der Telefongespräche nicht vereinbart worden.“

Das war bestimmt einer diese Dödel, der selbst seine Pupse gerne würde „autorisieren“ lassen, sobald sie an die frische Luft kommen.

„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht die Durchsuchung der Geschäftsräume des Beschwerdeführers an. Es lägen begründete Tatsachen für die Annahme vor, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen werde, insbesondere des die Gespräche wiedergebenden Tonträgers, sowie von Unterlagen, die Aufschluss über die Identität des Anrufers und der weiteren Verantwortlichen gäben.“

Man muss sich mal die Begründung der Gerichte ansehen, die die Durchsuchung und deren „Verhältnismäßigkeit“ durchgewunken haben: „Sie sei auch nicht unverhältnismäßig, da es sich (…) um (…) keinen
schweren Eingriff in den Sendebetrieb des Beschwerdeführers“ handelte. Ach, eine Durchsuchung – ist ja nicht so schlimm, wir bleiben am Frühstückstisch sitzen und trinken Kaffee…damit muss ja jeute jeder mal rechnen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders: „Diese Eingriffe sind verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. (…) Die Ermittlungsbehörden sind ebenso gehalten, eine übermäßige Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit durch den Vollzug der Durchsuchung eines Rundfunksenders zu vermeiden.“

Wie sähe dieser Staat eigentlich aus, wenn es kein Bundesverfassungsgericht gäbe?