Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Am 25.Oktober bin ich vom Landgericht Berlin zu einer geringen Geldstrafe (rund 400 Euro) verurteilt worden wegen § 353d StGB – „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“. In der ersten Instanz hatte das Gericht lediglich einen Verweis ausgesprochen; dagegen war die Staatsanwaltschaft auch in Berufung gegangen. (Mehr über den Hintergrund bei Heise.)

Ein Drittel der Strafe wurde mir zudem erlassen. Zitat aus der Urteilsbegründung: „Der Abschluss des Strafverfahrens ist hier allerdings (…) von der Staatsanwaltschaft rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass die diesbezüglich im Rahmen der Strafmilderungsgründe erfolgte ausdrückliche Feststellung zur Kompensation nicht genügte, sondern es einer darüber hinausgehenen Entschädigung des Angeklagten für seine mit der überlangen Verfahrensdauer verbundenen hohen psychischen Belastung bedurfte.“