Landgericht Hamburg reloaded

Urteil des Landgerichts Köln (28 O 332/10): Medienanwalt muss Urteilsveröffentlichung dulden und sich karikieren lassen (…) „Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung des Beklagten auf der von ihm betriebenen Internetseite www.buskeismus.de. Der Kläger wendet sich gegen eine Veröffentlichung des Beklagten im Zusammenhang mit einem zwischen den Parteien betriebenen Zivilprozess. Er ist Rechtsanwalt in Berlin.“ Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg ist Andreas Buske. (Via Law blog)